Grundbuchauszug
Mit nachstehendem Formular können Sie einen Grundbuchauszug bestellen.
Anspruch auf Erstellung eines vollständigen Auszuges hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Sollten Sie nicht Eigentümer(in) des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis. Teilauszüge erhalten Sie auch ohne Interessensnachweis (ZGB Art. 970).
Die Erstellung von Grundbuchauszügen ist gebührenpflichtig (Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter, BR 217.200).