Grundbuchbelege

Mit nachstehendem Formular können Sie eine Belegskopie bestellen. Anspruch auf die Zustellung einer Belegskopie hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Sollten Sie nicht Eigentümer(in) des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis.

Die Beglaubigung einer Belegskopie ist gebührenpflichtig (Verordnung über die Notariatsgebühren, BR 210.370). Eine unbeglaubigte Kopie wird nach Aufwand verrechnet.

Grundbuchbeleg

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