Öffentliche Beurkundungen
Im Kanton Graubünden ist die Grundbuchverwalterin bzw. der Grundbuchverwalter und deren Stellvertreter als Notariatsperson (Art. 1 Abs. 1 und 2 Notariatsgesetz) zuständig für Beurkundungen von Rechtsgeschäften betreffend Grundstücke in ihrem Grundbuchkreis.
Sind diese Geschäfte mit solchen aus dem Personen-, Ehe-, Familien-, eingetragenen Partnerschafts-, Erb-, Gesellschaftsrecht oder mit einem Verpfründungsvertrag verbunden, entfällt ihre Zuständigkeit, ausser bei Verträgen über Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft und über die Einbringung von Grundstücken in Personengesellschaften (Art. 2 Abs. 3 Notariatsgesetz).